Allgemeine Geschaeftsbedingungen
von 3Dmacher

 

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von 3Dmacher schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. 3Dmacher schließt sämtliche Verträge mit ihren Kunden zu den ihrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung ab. Bei Vorliegen divergierender Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält 3Dmacher fest, dass abweichende Bestimmungen nach den Prinzip wie sie ein redlicher und vernünftiger Geschäftspartner unter objektiven wirtschaftlichen Punkten geschlossen hätte, auszulegen sind, sofern sie nicht für einen der Partner eine wesentliche unabdingbare Bestimmung enthalten. Ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

Leistung

Gegenstand eines Auftrages kann sein: Die Erstellung von Echtzeitinhalten (Digital Twins, Virtual- und Augmented Reality Inhalte) und die Visualisierung von Daten, Objekten und deren Funktion, sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
Grundlage für die Erstellung von Computeranimationen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die 3Dmacher gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
Die Herstellung von Visualisierungen und Computeranimationen, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches.
Ein Versand von Film- und Datenträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen, Präsentationen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

 

Änderungen

Verlangt der Auftraggeber vor Abnahme der Visualisierung Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. 3Dmacher hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

 

Abnahme

Bei Abschluss der Herstellungsarbeiten von Visualisierungen und Computeranimationen informiert 3Dmacher den Auftraggeber und vereinbart mit ihm einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat 3Dmacher die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
Etwa auftretende Mängel, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert 3Dmacher mitzuteilen, die um möglichst rasche Mängelbehebung bemüht sind.

 

Rücktrittsrecht

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung unmöglich ist, sind 3Dmacher verpflichtet, dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann 3Dmacher vom Auftrag zurücktreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung dem Auftraggeber zuzurechen, also z.B.: die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist 3Dmacher berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von 3Dmacher angelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit, aufgrund alleinigen Verschuldens oder rechtswidrigen Handelns von 3Dmacher, ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom betreffenden Auftrag zurückzutreten. Wenn nicht innerhalb der Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen erbracht werden kann und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von 3Dmacher liegen, entbinden die 3Dmacher von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der Lieferzeit unter Berücksichtigung der subjektiven Interessenlage des Auftraggebers.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von 3Dmacher möglich. Ist 3Dmacher mit einem Storno einverstanden, so haben sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr bis zu 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

Lieferbedingungen

3Dmacher ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) einzuhalten.
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma 3Dmacher. Für Zustellungen an den Kunden mittels Dritter übernimmt 3Dmacher keinerlei Haftung, sofern diese Versendungs- / Zustellart vom Kunden ausbedungen wurde. Bei Zustellung mittels Dritter erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden sind unmittelbar ab Kenntnisnahme sowohl gegenüber dem Transporteur, als auch 3Dmacher zur Kenntnis zu bringen.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von 3Dmacher angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Verzug aufgrund von Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind 3Dmacher nicht zuzurechnen und können nicht zum Verzug von 3Dmacher führen. Mehrkosten aufgrund des Verzuges der Lieferung von Informationen trägt der Auftraggeber.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist 3Dmacher berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

 

Kosten

Alle Preise verstehen sich in EUR ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für die Erstellung des jeweiligen Werkes. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von 3Dmacher. Die Kosten von Film- und Datenträgern, sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
Preisänderungen zwischen Kostenvoranschlag und Vertragsperfektion sind - ohne vorherige Verständigung durch 3Dmacher - vom Kunden zu tragen, sofern diese Änderungen nicht mehr als 5 Prozent des Kaufpreises betragen, ebenfalls wie zu Gunsten des Kunden Preisänderungen von der 3Dmacher zu tragen sind. Ist die Abweichung höher als 5 Prozent des Kaufpreises so ist dies dem Kunden vor Vertragsperfektion bekannt zu geben und dessen Einverständnis einzuholen.
Bei allen zusätzlichen Dienstleistungen (Einschulung, telefonische Beratung, Präsentationsunterstützung, Nebenpflichten usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von 3Dmacher zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht in Anwendung bringen lässt.
Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an 3Dmacher vorzunehmen.
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

 

Zahlungsbedingungen

Die von 3Dmacher gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist 3Dmacher berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Produktion bzw. Lieferung durch 3Dmacher. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt 3Dmacher, die laufenden Arbeiten einzustellen. Die Kosten für Verwahrung, Lagerung etc. trägt der Auftraggeber. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblicher Höhe verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist 3Dmacher berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus sämtliche durch seinen Zahlungsverzug verursachten Kosten wie Mahnschreiben Inkassobürokosten sowie etwaige Anwaltskosten zu übernehmen. 3Dmacher ist berechtigt ihre Leistung so Lange zurückzubehalten bis kein Zahlungsverzug mehr vorliegt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten (§6 Abs. 1 Z. 7 KSchG).

 

Gewährleistung, Wartung

Mängelrügen sind nur dann zuzulässig, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Die Mängel werden in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber von 3Dmacher alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Offenkundige Mängel, Korrekturen und Ergänzungen, die von 3Dmacher zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von 3Dmacher durchgeführt.
Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von 3Dmacher gegen Verrechnung durchgeführt.
Ferner übernimmt 3Dmacher keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Für Computeranimationen und Visualisierungen, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch 3Dmacher.

 

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

Alle Urheberrechte und das geistige Eigentum an den vereinbarten Leistungen (Computeranimation, Visualisierungen, Programme, Dokumentationen etc.) stehen 3Dmacher bzw. deren Lizenzgebern zu.
Die Computeranimation wird aufgrund des vom Auftraggeber und von 3Dmacher akzeptierten Drehbuches hergestellt. Wird zwischen dem Auftraggeber und 3Dmacher nichts anderes vereinbart, verfügt 3Dmacher über alle urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihnen verwaltet werden.
3Dmacher ist berechtigt, ihren Firmennamen und ihr Firmenzeichen in entsprechendem Ausmaß zu zeigen.
Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Computeranimation oder Visualisierung werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von 3Dmacher zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall die Verletzung des immateriellen Schadens komplett zu ersetzen ist.
Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangs- und Restmaterial bei 3Dmacher.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. 3dmacher überträgt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für Print/Tv/Web solange die Zusammenarbeit zwischen 3dmacher und dem Auftraggeber besteht. Wird diese Zusammenarbeit von seitens des Auftragbebers oder von Seiten der Firma 3Dmacher schriftlich beendet, erlischt nach einer Frist von 3 Monaten auch das Nutzungsrecht der erstellten Inhalte von 3Dmacher. Diese Nutzungsrechte können über ein Lizensmodell jedoch weiters nachträglich auf Wunsch verlängert werden.

 

Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Datenschutz
    3Dmacher nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und dieser Datenschutzerklärung. Eine Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

  2. Geheimhaltung
    Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von allen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages erhalten, welche als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt. Diese Verpflichtung besteht auch nach der Beendigung dieses Vertrages fort.

    Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht für solche Informationen, die dem Empfänger bereits vor deren Überlassung bekannt waren, die von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder die öffentlich zugänglich sind oder werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Übertragung von Daten im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Wir empfehlen daher, sensible Informationen nur über sichere Verbindungen oder postalisch zu übermitteln.

 

Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von 3Dmacher als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.

 

Stand 2023